Die SRG erhöht per 1. Januar 2023 die Gebühren für die Sat-Access-Karten.

Die TV-Programme der SRG werden aus urheberrechtlichen Gründen verschlüsselt ausgestrahlt. Der Grund: die Ausstrahlungsrechte für viele Sendungen – insbesondere Fremdproduktionen und Sport – gelten nur für die Schweiz. Das Satellitensignal ist aber in ganz Europa und in Teilen Afrikas empfangbar. Wer die SRG-Programme direkt via Satellit empfängt, muss sie also entschlüsseln. Dazu dient die Sat-Access-Karte. Per 1. Januar 2023 steigen die Gebühren für diese Karte wie folgt:

  • von 60 auf 75 Franken (Neukarten)
  • von 20 auf 25 Franken (Erneuerungskarten)

Erhöhung verteilt sich auf die nächsten fünf Jahre
Die Nutzer:innen sind erst von dieser Erhöhung betroffen, wenn sie ab dem 1. Januar 2023 eine Neukarte beziehen oder wenn eine bestehende Sat-Access-Karte erneuert werden muss. Dies ist aus sicherheitstechnischen Gründen alle fünf Jahre nötig. Die Nutzer:innen erhalten zum entsprechenden Zeitpunkt ein Schreiben von der SRG. Vorher müssen sie nichts unternehmen.

Auf unserer Website finden Sie weitere Informationen zur Sat-Access-Karte
 

Wieso passt die SRG die Gebühren für den Satellitenempfang an?
Der Vertrieb und die Logistik (Lagerung, Versand usw.) der Sat-Access-Karten sind nicht von der Medienabgabe (Serafe) gedeckt. Die SRG muss diese Dienstleistung selbst finanzieren. Sie tut dies mit den Einnahmen durch die Kartengebühren. In den letzten Jahren sind diverse Kosten im Zusammenhang mit dieser Dienstleistung gestiegen. Neben der allgemeinen Teuerung unter anderem das Porto der Briefe und die Transportkosten. Auf der anderen Seite sinken die Einnahmen aus dem Vertrieb der Sat-Access-Karten.

Die letzte Anpassung dieser Gebühren liegt über zehn Jahre zurück.

Wieso ist die Kartengebühr nicht durch die Medienabgabe (Serafe) gedeckt?
Durch die Medienabgabe werden die konzessionierten Tätigkeiten der SRG finanziert, wie zum Beispiel die Herstellung und die Ausstrahlung der Angebote der SRG. Die Kosten für den individuellen Empfang der SRG-Angebote müssen durch das Publikum finanziert werden. Dazu gehören beispielsweise die monatlichen Kabelnetzgebühren, Abonnemente für IP-TV (Swisscom-TV, Sunrise-TV usw.) oder Anschaffungskosten für den direkten Empfang via Satellit, aber auch die Kosten für die Programmentschlüsselung, die durch die Sat-Access-Karte erfolgt.